1.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des
Vorhabenträgers zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 BauGB für das Grundstück
Flst. Nr. 12436/16, Gemarkung Bruchsal zu.
2. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Werner-von-Siemens-Straße – Ziegelwiesenweg, 1. Änderung“ und der örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 2 BauGB und § 74 LBO.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB durchgeführt.
4. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu.
5. Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.
6. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Werner-von-Siemens-Straße – Ziegelwiesenweg, Änderung 1“ ersetzt nach seinem Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Werner-von-Siemens-Straße - Ziegelwiesenweg“, rechtskräftig seit 19.02.2015.