Kernzeitkinder an Ganztagesgrundschulen können im laufenden
Schuljahr an Tagen mit Pflichtunterricht am Nachmittag am Mittagessen
teilnehmen. Voraussetzung sind ausreichend Kapazitäten in der jeweiligen Mensa.
Dies gilt bei unverändertem Rahmenbedingungen auch für das Schuljahr 2020/21.
Ab dem Schuljahr 2021/22 muss die Teilnahme am Mittagessen – nach Prüfung der
Rahmenbedingungen - für jedes Schuljahr vom Gemeinderat neu beschlossen werden.
Kernzeitkinder, die die Hausaufgabenbetreuung an der Konrad-Adenauer-Schule
besuchen, können – unter den oben genannten Vorgaben - ebenfalls am Mittagessen
der Schule teilnehmen.