1. Der Gemeinderat stimmt der Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB an einer Teilfläche von ca. 764 m² des folgenden Grundstücks der Gemarkung Bruchsal zu:
Flst.Nr. 20196 1.683 m² Landwirtschaftsfläche Grüne Wiesen
2. Der zu zahlende Kaufpreis beträgt nach § 28 Abs. 3 BauGB aktuell geschätzt
ca. 764 m² x 8,00 €/m² = 6.112,- €. Der exakte Verkehrswert im Zeitpunkt des Kaufes soll durch den Gutachterausschuss der Stadt Bruchsal in seiner Sitzung am 29.01.2020 ermittelt werden.
3. Alle mit der Ausübung des Vorkaufsrechts verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Bruchsal.
4.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Grundstücksgeschäfts weitere
zweckmäßige und erforderliche Bedingungen auszuhandeln.