Der Gemeinderat
beschließt den Energieleitplan als vorbereitendes Instrument zur
Erreichung der Bruchsaler Klimaschutzziele. Alle Maßnahmen zur Reduzierung
des Energiebedarfs und zum Umstieg auf Erneuerbare Energien sind aus dem
Energieleitplan herzuleiten.
Die Verwaltung wird
jährlich einen Bericht über den Entwicklungsstand vorlegen und die
Datengrundlagen werden regelmäßig fortgeführt.
Die Berücksichtigung des
Energieleitplans obliegt der gesamten Verwaltung und den städtischen
Töchtern. Die Federführung liegt bei der Umweltstelle.