1.
Der Gemeinderat stimmt den Prüfungs- und
Abwägungsvorschlägen der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangener
Stellungnahmen zu.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Planentwurf mit textlichen Festsetzungen und Begründung, sowie den örtlichen Bauvorschriften zu
3.
Der Gemeinderat
beschließt den Bebauungsplan „Am Bahnhof/Ernst-Renz-Straße“ Gemarkung Untergrombach gemäß § 10 BauGB als Satzung.
4. Der Gemeinderat beschließt die örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Bahnhof/Ernst-Renz-Straße“, Gemarkung Untergrombach, gemäß § 74 LBO, § 10 BauGB als Satzung.