Sitzung: 03.03.2020 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0019/2020
1. Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnhofsareal“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften für den in der Anlage dargestellten räumlichen Geltungsbereich.
2. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des o.a. Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften in der vorliegenden Fassung.
3. Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.